In deinem Arbeitsvertrag mit ucm ist stets die Regelung zur Unfallversicherung geregelt. Diese lautet:
§9 Unfallverhütung
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die beim Entleiher jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und erforderliche Schutzkleidung zu tragen und sicherheitstechnische Anweisungen zu befolgen.
(2) Die Unfallverhütungsvorschriften liegen im Büro des Entleihers aus. Der Arbeitnehmer wird von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern des Entleihers über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann unterrichtet. Sollte er sich diesbezüglich nicht ordnungsgemaß betreut fühlen, hat er dies dem Arbeitgeber zu melden. Dieser ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei seinen Bemühungen nach all seinen Möglichkeiten zu unterstützen.
Bezüglich Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gilt:
"Alle Studierenden müssen grundsätzlich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Studierende zahlen bei einer kurzfristigen Beschäftigung jedoch keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Achtung: Die Familienversicherung über die Eltern besteht nur bis zu einem Einkommen der Studierenden von monatlich maximal 470 Euro (Stand: 2022). Über den Einzelfall berät die Krankenkasse."
(Quelle: https://www.studentenwerke.de/de/content/geringf%C3%BCgig-entlohnte-und-kurzfristige-besch%C3%A4ftigungen Hier kannst du dich intensiver über das Thema informieren.)
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