Der Sozialversicherungsausweis ist ein für Arbeitnehmer verpflichtendes Dokument. Vor der ersten Tätigkeitsaufnahme liegt er üblicherweise nicht vor und wird mit der ersten Tätigkeitsaufnahme ausgestellt. Die Deutsche Rentenversicherung versendet daraufhin ein Schreiben mit dem Sozialversicherungsausweis (auf dem die SV-Nummer aufgedruckt ist). Deine Sozialversicherungsnummer kannst du bei deiner Krankenkasse und bei deiner Rentenversicherung erfragen.
Der Sozialversicherungsausweis enthält:
Nachname, Vorname
SV-Nummer (Sozialversicherungsnummer)
den ausstellenden Rentenversicherungsträger
das Ausstellungsdatum
eine Seriennummer
Die Sozialversicherungsnummer ist auch als die Rentenversicherungsnummer bekannt. Sie setzt sich zusammen aus:
der Bereichsnummer des jeweiligen Rentenversicherungsträgers
deinem Geburtsdatum
dem ersten Buchstaben deines Nachnamens
einer Seriennummer (orientiert an deinem Geschlecht)
eine Prüfziffer
Solltest du noch keine SV-Nummer bzw. keinen SV-Ausweis haben, beantragt ihn dein erster Arbeitgeber für dich. Findet dein erster Job bei ucm.agency statt, übernehmen wir diese Aufgabe also für dich :)
Daraufhin stellt dir die Deutsche Rentenversicherung den Ausweis mit der SV-Nummer aus und schickt ihn dir per Post an deine Meldeadresse zu.
Wichtig
Auch Ausländer, die in Deutschland und bei einem deutschen Arbeitgeber arbeiten möchten oder arbeiten, unterliegen dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Das heißt, dass auch sie einen Sozialversicherungsausweis und eine SV-Nummer erhalten. Handelt es sich um einen ausländischen Arbeitgeber, über den eine ausländische Person befristet in Deutschland einsetzt wird, gelten andere Regeln.
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