Die Mitteilung über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt schriftlich durch eine Bescheinigung, die dem Betroffenen, dem antragstellenden Arbeitgeber sowie gegebenenfalls den involvierten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zugeht. Diese Bescheinigung wird als "Bescheinigung über das Ergebnis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung" bezeichnet.
Dem Arbeitgeber werden dabei nicht die konkreten Erkenntnisse mitgeteilt, die dem Ergebnis zugrunde liegen. Wir erhalten lediglich eine Benachrichtigung darüber, ob die Zuverlässigkeitsüberprüfung "erfolgreich" (positiv) oder "nicht erfolgreich" (negativ) war.
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