Was wird im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung behördenseitig überprüft?

Geändert am Mo, 15 Jan, 2024 um 11:47 VORMITTAGS

Die Beurteilung der Zuverlässigkeit der betreffenden Person durch die Luftsicherheitsbehörde erfolgt auf Basis einer umfassenden Bewertung des Einzelfalls. Im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird die Identität der zu überprüfenden Person hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Relevanzen untersucht. Hierzu erfolgt eine Abfrage bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundeszentralregister) und, falls daraus Zweifel an der Zuverlässigkeit resultieren, auch beim Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst sowie den Strafverfolgungsbehörden und gegebenenfalls den Ausländerbehörden.


Alle Anfragen zielen darauf ab, die Zuverlässigkeit der betreffenden Person zu bewerten.

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