In der ucm.jobs App kannst du auswählen, ob du einen kurz- oder längerfristigen Vertrag suchst. Welchen Vertrag wir Dir anbieten können, hängt von unseren Aufträgen ab.
In der Regel können wir Dich für deinen Job als kurzfristig Angestellte*n anmelden. Das bedeutet, Du wirst von uns für die Dauer der Beschäftigung beim Finanzamt an- und im Anschluss auch automatisch wieder abgemeldet. Somit erhältst Du für jeden Job auch einen separaten "Leiharbeitnehmervertrag für eine kurzfristige Beschäftigung" - dieser ist für die Dauer des Einsatzes befristet.
Ob wir dir einen längerfristigen Vertrag anbieten können, muss in Absprache mit unseren Kunden geklärt werden. Solltest du in deiner App einen längerfristigen Vertrag gewählt haben, stehst du für kurzfristige Jobs nicht mehr zur Verfügung.
Bitte beachte, dass wir nicht über Gewerbeschein mit dir zusammenarbeiten können.
#Arbeitsvertrag #Beschäftigungsverhältnis #Gewerbeschein #Lohnsteuer
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