In deinem Arbeitsvertrag mit ucm ist stets die Regelung zum Urlaubsanspruch geregelt. Diese lautet:
§10 Urlaub
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach § 11 MTV BAP in der jeweils geltenden Fassung. Die Urlaubsvergütung des Arbeitnehmers ist auf Grundlage des § 13.3 MTV BAP zu berechnen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.
Hier kannst du den Manteltarifvertrag BAP einsehen:
https://www.personaldienstleister.de/fileadmin//user_upload/11_Publikationen/211011_TarifvertragZeitarbeit_Dez2019_Webversion.pdf#211011_TarifvertragZeitarbeit_Dez2019_Webversion.indd%3A.7926%3A210
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