Habe ich bei ucm Anspruch auf Urlaub?

Geändert am Sa, 26 Feb, 2022 um 11:52 NACHMITTAGS

In deinem Arbeitsvertrag mit ucm ist stets die Regelung zum Urlaubsanspruch geregelt. Diese lautet: 


§10 Urlaub

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach § 11 MTV BAP in der jeweils geltenden Fassung. Die Urlaubsvergütung des Arbeitnehmers ist auf Grundlage des § 13.3 MTV BAP zu berechnen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. 


Hier kannst du den Manteltarifvertrag BAP einsehen:

https://www.personaldienstleister.de/fileadmin//user_upload/11_Publikationen/211011_TarifvertragZeitarbeit_Dez2019_Webversion.pdf#211011_TarifvertragZeitarbeit_Dez2019_Webversion.indd%3A.7926%3A210

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren