Der Flughafenausweis ist ein personenbezogenes Identifikationsdokument, das es ermöglicht, sich in sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens zu bewegen. Da Flughäfen hochsensible Zonen sind, ist es zwingend notwendig, dass alle Personen, die sich in diesen Bereichen aufhalten, sich ausweisen können.
Ein Flughafenausweis ist ein spezifisches Zutrittsdokument gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz und der DVO (EU) 2015/1998. Der Zugang zu Sicherheitsbereichen erfolgt gemäß geltenden Vorschriften nur für berechtigte Personen, die einen Flughafenausweis vorweisen. Vor Ausgabe des Ausweises erfolgt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG. Die Zugangsberechtigung erfordert u.a. eine positive Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde. Der Flughafenausweis gestattet den Zugang zu den sensiblen Sicherheitsbereichen, in denen die Tätigkeiten vor Ort durchgeführt werden.
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