Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist das erzielte Einkommen steuerpflichtig - auch wenn Du in einem Monat z.B. weniger als 520€ verdient hast. Die Steuern werden vom Finanzamt unter anderem unter Einbezug deiner angegebenen Steuerklasse berechnet. Dafür werden auch die Anzahl deiner Arbeitstage, die gearbeiteten Stunden und der jeweilige Stundenlohn betrachtet - somit kann der Steuersatz Monat für Monat leicht variieren. Solltest Du für uns in der Steuerklasse 6 arbeiten (weil wir nur dein Nebenarbeitgeber sind) fallen die Steuern etwas höher aus als z.B. in Steuerklasse 1.
Die genaue Höhe der von dir zu entrichtenden Einkommensteuer kann also auf verschiedene Weise vom Finanzamt festgelegt werden.
gemessen an den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (d.h. in Abhängigkeit deiner Steuerklasse)
oder pauschale Berechnung mit 25 Prozent deines Einkommens (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind hier nicht mit inbegriffen), was unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt wird
Wichtig
Du kannst die von dir gezahlte Einkommenssteuer mithilfe einer Steuererklärung im Folgejahr zurückholen. Das gilt, wenn dein Jahreseinkommen, abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und der Vorsorge-Pauschale, insgesamt unterhalb des Grundfreibetrages liegt. Dieser ist beispielsweise im Jahr 2023 bei 10.908 Euro festgesetzt.
(Quelle: https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/geringfuegig-entlohnte-und-kurzfristige-beschaeftigungen Hier kannst du dich noch intensiver über das Thema informieren.)
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