Ja. Für die aus einer kurzfristigen Beschäftigung erzielten Einnahmen sind Studenten einkommensteuerpflichtig. Die genaue Höhe der von dir zu entrichtenden Einkommensteuer kann auf verschiedene Weise vom Finanzamt festgelegt werden.
gemessen an den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (d.h. in Abhängigkeit deiner Steuerklasse)
oder pauschale Berechnung mit 25 Prozent deines Einkommens (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind hier nicht mit inbegriffen), was unter bestimmten Voraussetzungen umgesetzt wird
Wichtig
Du kannst die von dir gezahlte Einkommenssteuer mithilfe einer Steuererklärung im Folgejahr zurückholen. Das gilt, wenn dein Jahreseinkommen, abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und der Vorsorge-Pauschale, insgesamt unterhalb des Grundfreibetrages liegt. Dieser ist beispielsweise im Jahr 2022 bei 9.984 Euro festgesetzt.
(Quelle: https://www.studentenwerke.de/de/content/geringf%C3%BCgig-entlohnte-und-kurzfristige-besch%C3%A4ftigungen Hier kannst du dich noch intensiver über das Thema informieren.)
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