Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Geändert am Sa, 26 Feb, 2022 um 11:31 NACHMITTAGS

Nachfolgend versuchen wir kurz und knapp, aber dennoch ausführlich genug die Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung zu erklären:

  • Eine kurzfristige Beschäftigung legt keine Verdienstgrenze fest 

  • Eine kurzfristige Beschäftigung bedarf keiner Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen (gilt für Arbeitgeber und -nehmer)

  • Eine kurzfristige Beschäftigung legt keine Mindest- oder Maximalarbeitsstundenanzahl fest

  • Um eine kurzfristige Beschäftigung ausüben zu dürfen, darf keine Berufsmäßigkeit vorliegen (d.h. dass die von dir ausgeübte Tätigkeit nach den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung nicht als Hauptbeschäftigung gelten darf)

  • Eine kurzfristige Beschäftigung darf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

  • Studierende sind für das aus einer kurzfristigen Beschäftigung erzielte Einkommen steuerpflichtig.

  • Für kurzfristige Beschäftigung gilt, dass die Beschäftigungsdauer vorab vertraglich vereinbart sein muss oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt sein muss (z. B. Arbeit auf Messen oder Weihnachtsmärkten). Eben diese Art der Beschäftigung findest du bei ucm.agency: sobald du eine Buchungsanfrage gegenbestätigt hast, wird in deinem Profil in unserer App ein Arbeitsvertrag für genau diesen Job zu finden sein. Diesen musst du uns unterschrieben per Post zukommen lassen.

    Achtung

  • beachte bitte, dass aufeinanderfolgende kurzfristige Beschäftigungen innerhalbes eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Das gilt unabhängig vom Arbeitgeber/n. 

  • Beschäftigungen, die nach dem Überschreiten der drei Monate oder 70 Arbeitstage aufgenommen werden gelten als eine versicherungspflichtige Beschäftigung

  • Liegt das monatliche Einkommen aus allen Beschäftigungen insgesamt unter 450 Euro, so wird es als Einkommen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung gehandhabt.

  • Mehrere parallel ausgeführte Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber gelten sozialversicherungsrechtlich als einheitliches Beschäftigungsverhältnis (ungeachten der vertraglichen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag).

(Quelle: https://www.studentenwerke.de/de/content/geringf%C3%BCgig-entlohnte-und-kurzfristige-besch%C3%A4ftigungen Hier kannst du dich noch intensiver über das Thema informieren.) 

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