Was sind die Bedingungen für die Vertragsstrafe im Zusammenhang mit der ZÜP?

Geändert am Mo, 15 Jan, 2024 um 11:10 VORMITTAGS

In Anbetracht unseres Arbeitsvertrags ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Antrag zur Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Flughafenbetreiber innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss eingereicht wird. Gleichzeitig möchten wir betonen, dass die vereinbarten Kosten in Höhe von €300,- von uns getragen werden, sofern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die festgelegten Bedingungen erfüllt:

  • Das Bestehen der Zuverlässigkeitsprüfung innerhalb von acht Wochen nach Vertragsabschluss, 

  • dem Antritt innerhalb von zwölf Wochen, 

  • dem Vermeiden vorzeitigen Ausscheidens aus eigenem Verschulden

  • und ggf. das Absolvieren einer definierten Anzahl von Mindesteinsatztagen.


Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, tritt eine Rückzahlungspflicht in Kraft, die eine Vertragsstrafe von €300,- vorsieht. In einem solchen Fall wirst du gebeten, den genannten Betrag zu begleichen. Wir stehen hierbei unterstützend zur Seite, um eventuelle Fragen zu klären und gemeinsam Lösungen zu finden.

Unser Anspruch ist es, jeden Bewerber und jede Bewerberin vollständig durch den Bewerbungsprozess zu führen :)!


Wir hoffen, dass diese zusammenhängenden Informationen einen klaren Überblick über unsere Arbeitsvertragsmodalitäten zur Vertragsstrafe verschafft haben. Bei weiteren Unklarheiten oder Fragen stehen wir euch jederzeit zur Verfügung.

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